Die Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg hat die Aufgabe, eine Allgemeine Patientenberatung und eine Individuelle Patientenberatung (Zweitmeinung) in Baden-Württemberg durchzuführen.
Ziel ist es neben der Erhaltung und Förderung der Patientenautonomie auch die Stärkung und der Ausbau des Patienten-Zahnarzt-Verhältnisses.
Die Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg ist zentrale Anlaufstelle für Patienten. Sie ist eine eigenständige Institution in Baden-Württemberg.
Die Inanspruchnahme der zahnmedizinischen Patientenberatung ist für Patienten kostenfrei.
Ob es um Fragen zu verschiedenen Füllungstherapien, der richtigen Zahnpflege, Wurzelbehandlungen, Implantaten oder einer Professionellen Zahnreinigung geht, zu allen Fragen rund um die Zahn- und Mundgesundheit erhalten Patienten von unseren Experten kompetente Antworten im Rahmen der allgemeinen Patientenberatung.
weiterAuch eine individuelle Patientenberatung ist möglich, wenn Ihnen eine konkrete Behandlungs- und Honorarplanung (Heil- und Kostenplan) Ihres behandelnden Zahnarztes vorliegt.
weiterDamit wir mit Ihnen zusammen die beste Lösung für Sie finden können, nehmen Sie doch einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Beratungstermin vereinbarenOb es um Fragen zu verschiedenen Füllungstherapien, zu Mundgeruch, der richtigen Zahnpflege, zu Wurzelbehandlungen, zu Implantaten oder einer Professionellen Zahnreinigung geht, zu allen Fragen rund um die Zahn- und Mundgesundheit erhalten Patienten von den Experten kompetente Antworten im Rahmen der allgemeinen Patientenberatung.
Die Allgemeine Patientenberatung ist unter der einheitlichen und gebührenfreien Hotline
jeden Mittwoch (außer an Feiertagen) von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.
Auch eine individuelle Patientenberatung ist möglich, wenn Ihnen eine konkrete Behandlungs- und Honorarplanung (Heil- und Kostenplan) Ihres behandelnden Zahnarztes vorliegt. Neutrale und qualifizierte Beratungszahnärzte erläutern Ihnen diese Planung im persönlichen Gespräch und beantworten Ihre Fragen. In der Regel findet eine vorherige zahnärztliche Untersuchung statt.
Wünschen Sie einen Beratungstermin für eine individuelle Patientenberatung (auch für Kieferorthopädie), erreichen Sie uns unter der gebührenfreien Telefonnummer: 0800 1424340
Übersicht Beratungsorte
Privatpatienten und gesetzlich versicherte Patienten, die eine Privatbehandlung in Anspruch genommen haben oder eine weitergehende Begutachtung wünschen, können sich an die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg wenden.
Bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ist ein eigenes Gutachterwesen eingerichtet und hierfür eigens für einzelne Fachbereiche Gutachterinnen und Gutachter bestellt. Die von der Kammer bestellten Gutachterinnen und Gutachter sind unabhängig und unparteiisch.
Nachfolgend finden Sie die, von der für Ihren Regierungsbezirk zuständigen Bezirkszahnärztekammer bestellten Privat- und Gerichtsgutachter
Großteil der gesetzlichen Kassen gibt sogar Zuschüsse
Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist wesentlicher Bestandteil eines präventionsorientierten Gesamtkonzepts zur Vermeidung und Therapie von Erkrankungen des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs. Vor diesem Hintergrund die PZR als so genannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) einzustufen, wird ihr nicht gerecht. Sowohl bei der Vermeidung von Karies und insbesondere in der Parodontitis-Therapie werden in den Praxen tagtäglich die Elemente der PZR auch zur Sicherung des Behandlungserfolges eingesetzt, betonten Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Die Häufigkeit der Maßnahme richte sich immer nach dem individuellen Erkrankungsrisiko. Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die PZR deshalb auch aus guten Gründen auf freiwilliger Basis, wie mehrere Umfragen in den vergangenen Jahren ergaben.
„Vor allem für Patienten mit Parodontitis und hohem Kariesrisiko ist die PZR eine wichtige prophylaktische und therapeutische Behandlung. Sie unterstützt die Maßnahmen der häuslichen Mundhygiene zur vollständigen Beseitigung aller bakteriellen Beläge“, erklärt der BZÄK-Vizepräsident, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich.
„Die PZR ist eine wissenschaftlich anerkannte, hochwirksame Präventionsleistung. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind in Deutschland oralprophylaktische Maßnahmen nach dem 18. Lebensjahr aber zu Recht in die Eigenverantwortung der Patienten gestellt. Die Klassifizierung der PZR als IGeL-Leistung ist daher sachlich falsch und eine bewusste Irreführung von tausenden Versicherten. Das ist sehr bedauerlich und wirft zugleich ein schlechtes Licht auf die – angeblich neutrale – Berichterstattung des MDS in Form von Rankings und Reporten“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
In Deutschland leidet etwa die Hälfte aller Erwachsenen an parodontalen Erkrankungen unterschiedlicher Schweregrade. Die zahnmedizinische Notwendigkeit einer PZR sollte von Seiten der Kassen daher positiv herausgestellt, statt immer wieder in Frage gestellt werden, forderten KZBV und BZÄK.
Hintergrund – Umfang und Nutzen einer PZR
Eine PZR umfasst in der Regel die gründliche Reinigung von Zähnen und Zahnfleisch, eine Politur sowie eine Fluoridierung. Die Maßnahme ist auch für Patienten sinnvoll, die ihre Zähne regelmäßig pflegen. Denn durch spezielle Instrumente erreichen Zahnärzte Stellen im Mund, an die Zahnbürste und Zahnseide nicht herankommen. Bakterien im Mundraum werden gründlich entfernt, Zähne und Zahnfleisch vor einer Neuansiedelung geschützt. Dies kann Allgemeinerkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Problemen vorbeugen. Nach der Reinigung gibt das Praxisteam zudem individuelle Tipps zur Mundpflege und zu einer zahngesunden Ernährung.
Die Professionelle Zahnreinigung wurde Anfang 2012 im Rahmen der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als medizinisch notwendige Maßnahme aufgenommen. Gesetzliche Krankenversicherungen finanzieren die PZR teilweise im Rahmen von freiwilligen Leistungen.
Quelle: BZÄK, KZBV
Datum: 12.07.2016
Wenn Sie schon bei der professionellen Zahnreinigung (abgekürzt PZR) waren, werden Sie dieses hilfreiche Angebot für mehr Zahngesundheit nicht mehr missen wollen. Und wahrscheinlich haben Sie dann auch schon einen Termin für die nächste Prophylaxe-Behandlung in den Kalender eingetragen. Nur wer diesen gründlichen „Zahnputz“ noch nie in Anspruch genommen hat, möchte vielleicht etwas mehr wissen, ehe er sich einen Termin in seiner Zahnarztpraxis geben lässt. Die Pflege- und Vorsorgemaßnahmen werden von fortgebildeten Fachkräften vorgenommen, die in der Vorbeugung gegen Karies und Zahnfleischerkrankungen speziell ausgebildet sind. Je nach individueller Situation werden sie harte und weiche Zahnbeläge entfernen, Verfärbungen beseitigen und die Zahnoberflächen glätten. Zusätzlich werden die Zahnzwischenräume sorgfältig gereinigt und die Zähne gegebenenfalls mit einem Fluoridlack bestrichen. Eine persönliche Beratung zur Zahnpflege gehört ebenfalls mit zu dieser Behandlung, die für sichtbar saubere Zähne und spürbar glatte Zahnoberflächen sorgt. Die professionelle Reinigung sollte regelmässig erfolgen, denn auch bei ganz penibler Mundhygiene wird man nie alle Ablagerungen entfernen können. Manche Stellen sind für Bürste und Zahnseide nur schwer erreichbar, sodass sich Zahnbelag bildet, der mit der Zeit zu Zahnstein verhärtet. Weisheits- und Backenzähne, aber auch Zahnzwischenräume gehören zu den Problemstellen. Welche Instrumente die Prophylaxe-Assistentin oder die Dental-Hygienikerin verwendet, hängt davon ab, was für Ihr individuelles Problem nötig ist und nach welcher Methode in der Praxis gearbeitet wird. Ultraschall-Geräte lockern den Zahnstein und sprengen ihn ab; Mini-Sandstrahler (Air-Flow-Geräte) entfernen Verfärbungen durch Kaffee, Tee oder Tabak. Weiche Beläge entfernt man mit Bürsten oder Zahnseide, den festen Belägen kann man mit speziellen Handinstrumenten wie Küretten oder Scalern zu Leibe rücken. Und weil Bakterien sich zuerst an rauen Stellen und in Nischen festsetzen, wird man zum Schluss alles tun, um die Zähne bis zum Zahnfleischansatz zu glätten. Dafür werden Gummi- Aufsätze oder Polier-Pasten und Bürstchen verwendet. Ein Fluorid-Gel, der den Zahnschmelz stärkt und schützt, rundet die Behandlung ab. Der Abstand zwischen den Prophylaxesitzungen richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten und dem Zustand von Zähnen und Zahnfleisch. Ein weiterer entscheidender Faktor ist natürlich Ihre häusliche Mundhygiene. Erfahrungsgemäß wird die Zahnpflege von Patienten, die regelmäßig zur Prophylaxe kommen, engagierter und effizienter durchgeführt. Das liegt häufig an der Beratung durch den/die Zahnarzt/Zahnärztin und der Prophylaxe-Helferin, aber auch daran, dass man es zu schätzen weiß, wenn Zähne und Zahnfleisch rundum gesund und gepflegt sind. Wenn Sie regelmäßig und verantwortungsbewusst die nötigen Prophylaxe-Maßnahmen wahrnehmen, ist die Chance groß, gesunde Zähne und gesundes Zahnfleisch zu erhalten.
Individuelle Gesundheitsleistungen – verkürzt IGeL genannt – sind von den gesetzlichen Krankenkassen als medizinisch nicht notwendig eingestufte zusätzliche Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt. Diese werden von den Versicherten selbst getragen, da sie entsprechend nicht zum Leistungskatalog der Kassen gehören. Denn nur bei begründetem Krankheitsverdacht werden die Kosten für eine Vorsorgeuntersuchung bezahlt.
Vielfach werden die IGeL-Angebote als ein „lukratives Geschäft“ kritisiert. So auch in einem aktuellen Beitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung „Extras beim Arzt am Pranger“. Dies mit der Begründung, dass laut Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts der AOK jährlich 1,5 Milliarden Euro mit individuellen Gesundheitsleistungenumgesetzt würden und unerfahrene Patienten über Sinn und Zweck der Leistung nicht informiert seien. Als Beispiel für IGeL-Leistungen wird unter anderem die Professionelle Zahnreinigung aufgeführt.
Doch gerade im zahnärztlichen Bereich existieren praktisch keine Leistungen, deren Notwendigkeit oder Wirksamkeit nicht erwiesen sind. Daher beteiligen sich sehr viele Krankenkassen auch freiwillig an nicht im Grundleistungskatalog enthaltenen Behandlungen wie der Professionellen Zahnreinigung. "Mit IGeLn hat das nichts zu tun." so auch die Aussage von Dr. Jürgen Fedderwitz, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), in einer Pressemitteilung zur bereits in 2012 aktuellen Diskussion um die Individuellen Gesundheitsleistungen. Wenn sich ein Patient aus ästhetischen Gründen für aufwändigere Therapiealternativen entscheide – beispielsweise einer Keramik- statt einer Vollmetallkrone für einen Seitenzahn – so werde er als Teil der umfassenden zahnärztlichen Aufklärungspflicht und des verbrieften Rechts des Patienten auf zusätzliche Kosten hingewiesen.
Grundsätzlich hat die Patientenberatung einen äußerst hohen Stellenwert in der Praxis – und das mit sehr hoher Zufriedenheitsquote beim Zahnarzt. Das jameda Patientenbarometer, Ausgabe 1/2014 zeigt dies auch in Zahlen. Insbesondere Zahnarztpatienten fühlen sich durch ihre Zahnärzte sehr gut aufgeklärt. Mit einer „Aufklärungs“-Note von sehr gut mit 1,42 (auf einer Notenskala von 1-6) nehmen Zahnärzte im Vergleich der Fachärzte Platz 1 in dieser Kategorie ein. Sie liegen damit deutlich über dem Durchschnittswert von 1,85 bezüglich der Aufklärungszufriedenheit.
Sollte trotzdem noch eine Frage offen sein oder eine zweite Meinung zu einer vorgeschlagenen Therapie gewünscht werden, so bietet die Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg mit ihrem Beratungssystem umfassende Unterstützung an.
Es muss also bei der Diskussion um IGeL genau hingeschaut werden – und zahnärztliche Leistungen dürfen dabei nicht pauschal mit IGeL gleichgesetzt werden.
Quelle: FAZ, KZBV
Datum: 08.09.2014
BZÄK und ZQP veröffentlichen 12 Kurzfilme, die pflegende Angehörige bei der Mundpflege unterstützen sollen.
Griffverstärkung für die Zahnbürste, Dreikopfzahnbürste oder Mundschleimhaut befeuchten – es gibt zahlreiche wichtige Hinweise, die helfen, die Mundgesundheit von Hochbetagten, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zu erhalten. 1,3 Millionen und damit etwa die Hälfte der pflegebedürftigen Menschen werden in Deutschland im eigenen Zuhause ausschließlich von Familienangehörigen oder nahestehenden Personen gepflegt – ohne professionelle Unterstützung. Vor diesem Hintergrund haben die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) gemeinsam die wichtigsten Hinweise zur Mund- und Zahnpflege in zwölf Kurzfilmen zusammengefasst, die auf YouTube zur Verfügung stehen.
Alle Kurzfilme finden Sie hier: www.youtube.com/channel/UCwmGBPNN7xOxFbtrnzN86aw
(Die Filme dürfen eingebunden und verlinkt werden unter Quelle: BZÄK/ZQP.)
Quelle: Pressemitteilung der BZÄK
Wenn Zähne krank machen
Mangelende Mundhygiene ist ein Problem, das zum Risiko werden kann. Odysso zeigt, wie man Zähne gesund hält, welche Mittel helfen und wie sich chronischer Mundgeruch bekämpfen lässt.
Erklärfilm erläutert Zahnärztliche Patientenberatung
Die Zahnärztliche Patientenberatung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und (Landes-) Zahnärztekammern berät bereits seit vielen Jahren Patientinnen und Patienten zu allen Fragen rund um die Mundgesundheit und die zahnärztliche Versorgung – kompetent, transparent, kostenfrei. Jetzt wurde die zentrale Website www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de um einen Informationsfilm erweitert, der das vielfältige Angebot dieser Beratung kompakt erläutert.
Das neue Video beschreibt anschaulich die Kontaktmöglichkeiten und das Beratungsspektrum im gesamten Bundesgebiet. Der Film dient damit als praktischer Wegweiser für Patienten, die zum Beispiel Fragen zur Versorgung mit Zahnersatz oder zum Heil- und Kostenplan ihrer behandelnden Zahnärztin oder ihres Zahnarztes haben. Nutzer der Website finden darüber hinaus schnell und übersichtlich die Kontaktdaten sämtlicher Beratungsstellen in den Ländern sowie weiterführende Informationen rund um die Leistungen und den Service der Zahnärztlichen Patientenberatung.
Im zahnärztlichen Beratungsnetzwerk arbeiten Zahnärztinnen, Zahnärzte und Mitarbeiter der Verwaltung frei von Weisungen Dritter und frei von wirtschaftlichen Interessen. Patienten können sich bereits im Vorfeld einer Behandlung über die in ihrem Fall geeignete Versorgung informieren, etwa durch das Zweitmeinungsmodell bei einer geplanten Zahnersatz-Behandlung.
Das neue Informationsvideo über die Zahnärztliche Patientenberatung kann auch unter www.kzbv.de und unter www.bzaek.de angesehen werden.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV)
Sicher und Kariespräventiv
Die Verwendung fluoridhaltiger Zahnpasta ist eine der wirksamsten kariespräventiven Maßnahmen. Fluoride sind eines der weltweit am gründlichsten untersuchten Medikamente: In über 300.000 wissenschaftlichen Untersuchungen wurde bisher kein Hinweis auf eine etwaige Gefährdung der Gesundheit bei korrekter Einnahme gefunden.
Der starke Kariesrückgang in Deutschland wird unter anderem auch der Fluoridanwendung zugeschrieben. Fluoride bieten einen hervorragenden Schutz vor Karies, indem sie sich in die Zahnstruktur einlagern und dadurch den Zahn "härten", d.h. äußerst widerstandsfähig gegen die von Kariesbakterien unter Nutzung von Zucker freigesetzten Säuren machen, zum anderen die ständig ablaufenden Vorgänge der De- und Remineralisierung auf der Zahnoberfläche beeinflussen. Fluoride hemmen so das Herauslösen von Mineralien aus der Zahnoberfläche nach einem Säureangriff aus der Nahrung oder der Plaque und fördern bei ständiger Verfügbarkeit in geringen Dosen (meist aus dem Speichel heraus) die Remineralisation des Zahnes.
Fluoridzufuhr
Die Aufnahme kann auf verschiedene Arten erfolgen:
Durch Tabletten (nur im Kleinkindalter), durch mit Fluorid angereichertes Speisesalz, durch Milch (nicht in Dt.), Mineralwässer (Mineralwässer mit einem Fluoridgehalt von über 5 mg/l werden als Heilwässer bezeichnet) oder Trinkwasser (nicht in Dt.). Oder lokal durch Zahnpasten, welche z.B. mit Aminfluorid (maximal 0,15 %; bei Kinderzahncremes 0,025 - 0,050 %) angereichert sind, Fluoridgelees oder Spülungen, durch Applikation von Fluoridlacken in der Zahnarztpraxis.
Nach Untersuchungen der letzten 15 Jahre ist die kontinuierliche lokale Zufuhr (Zahnpasten, Mundspülungen) von Fluoriden als wichtigste Wirkung anerkannt (s. Leitlinie www.zzq-berlin.de).
Grundsätzlich gilt deshalb, dass die Verwendung fluoridhaltiger Zahnpasta eine der wirksamsten kariespräventiven Maßnahmen ist. Der kariespräventive Effekt im bleibenden Gebiss steigt mit zunehmender Fluoridkonzentration in der Zahnpasta und häufigerer Verwendung.
Zur angeblichen Giftigkeit der Fluoride
Fluoride sind eines der weltweit am gründlichsten untersuchten Medikamente. Die "Giftigkeit" der Fluoride ist nach wissenschaftlichen Untersuchungen fast 10mal geringer als die von Kochsalz. Chemisch bestehen Fluoride aus den Elementen Natrium oder Kalzium und Fluor. Als reines Element sind Chlor und Fluor hochgiftig. Fluoride sind nahe verwandt mit Kochsalz, welches aus den giftigen Elementen Chlor und Natrium besteht. Wie man beim Kochsalz sieht, ist die Verbindung zweier giftiger Grundsubstanzen ein äußerst lebensnotwendiges Salz. Ebenso verhält es sich bei den Fluoriden, die ein wichtiges Spurenelement für den menschlichen Körper sind.
Untersuchungen zeigen, dass eine ständige Fluoridaufnahme bei Kindern bis zum Alter von 6-8 Jahren, die mehr als Doppelte der empfohlenen Zufuhr beträgt, zu geringfügigen weißlichen Schmelzflecken führen (Zahnfluorose), die nicht mit gesundheitlichen Nachteilen verbunden sind, führen kann. Bei stärkerer Überdosierung kann es zu deutlich braunen Zahnverfärbungen kommen. Eine Fluoridzufuhr, die zu einer Knochenfluorose führt (10-25 mg Fluoride pro Tag über mindestens 10 Jahre) kann durch die Verwendung der herkömmlichen Zufuhrarten (z.B. Trinkwasser, Speisesalz, Tabletten) nicht auftreten.
Zur wissenschaftlich abgesicherten Patienteninformation „Fluoridierungsmaßnahmen zur Kariesprophylaxe": https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/pati/bzaekdgzmk/2_01_fluoridierung.pdf
Stand: 17.01.2018
Wenn Sie Zahnersatz benötigen, erstellt Ihr Zahnarzt einen so genannten Heil- und Kostenplan (HKP), der dokumentiert, wie die Behandlung aussehen soll und welche Kosten voraussichtlich entstehen. Er ist Grundlage für die Entscheidung der Krankenversicherung, wie hoch der Zuschuss für den Patienten ausfällt. In der Regel muss er vor Beginn der Behandlung vorgelegt werden.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat die Broschüre "Der Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung" mit weiteren Erläuterungen herausgebracht.
Die Broschüre können Sie auch auf der Website der KZBV unter
http://kzbv.de/informationsmaterial bestellen.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung BW bietet mit ihren E-Papers einen umfassenden Überblick zu den Themen Zahnerhaltung, Zahnersatz und Implantate. In den neuen, vollständig überarbeiteten und aktualisierten Fassungen finden Patientinnen und Patienten alle wichtigen Informationen.
Alle drei E-Papers finden Sie als blätterbare Online-Broschüren sowie als PDF zum Ausdrucken unter
Die Broschüre "Patienten im Mittelpunkt", herausgegeben von der BZÄK und der KZBV, stellt das Leitbild und die Grundprinzipien der zahnärztlichen Beratungseinrichtungen vor, gibt einen Überblick über das Beratungsspektrum und informiert über die Maßnahmen der zahnärztlichen Selbstverwaltung zu Management und Qualität ihrer Beratungsleistungen.
Broschüre Patienten im MittelpunktIn der Zahnarztsuche finden Sie alle niedergelassenen Zahnärzte aus Baden-Württemberg sofern diese einer Veröffentlichung zugestimmt haben. Nutzen Sie zur Zahnarztsuche die Homepage der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK BW) unter
www.lzk-bw.de
oder die App "Zahnarztsuche Baden-Württemberg" der LZK BW. Diese steht ab sofort im iTunes-Store in der Rubrik „Medizin“ unter 'Neue Apps' sowie bei Android Market kostenfrei zur Verfügung.
Der Gesetzgeber hat für gesetzlich Versicherte eine zweijährige Gewährleistung für Zahnersatz vorgeschrieben. Dies ist im § 136 Abs. 4 SGB V geregelt. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Zahnersatz eingegliedert wird (Eingliederungsdatum).
"Der Zahnarzt übernimmt für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz eine zweijährige Gewähr. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie die Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen."
Sofern Sie Beanstandungen hinsichtlich Ihres Zahnersatzes haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt. Diese/-r wird notwendige Nachbesserungen vornehmen. Im Bedarfsfall können Sie zur Feststellung etwaiger Mängel ein Gutachterverfahren über Ihre Krankenkasse veranlassen.
Die Krankenkasse kann in begründeten Einzelfällen bei andersartigen Versorgungen und so genannten Mischfällen prothetische Leistungen innerhalb von 36 Monaten nach der definitiven Eingliederung bei vermuteten Planungs- und/oder Ausführungsmängeln überprüfen lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Zahnmedizinischen Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg.
Obwohl die Patienten meist mit der zahnärztlichen Behandlung zufrieden sind, kann es auch einmal Missverständnisse, Unsicherheiten oder in seltenen Fällen auch Unzufriedenheit mit den durchgeführten Behandlungsmaßnahmen geben. Bei vermuteten Behandlungsfehlern kann eine außergerichtliche Streitbeilegung herbeigeführt werden.
Bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg besteht bereits seit 1979 eine Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung. Die Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung befasst sich mit der Begutachtung behaupteter zahnärztlicher Behandlungsfehler und erstellt auf Antrag ein schriftliches Gutachten darüber, ob der Patient in Folge eines schuldhaften Behandlungsfehlers durch ein Kammermitglied der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg einen Gesundheitsschaden erlitten hat.
Die Gutachterkommissionen sind bei den vier Bezirkszahnärztekammern eingerichtet.
Diese finden Sie unter www.lzk-bw.de
Zähneknirschen ist keine Krankheit, ernsthafte Folgen für die Gesundheit sind aber möglich: Mit diesem Statement haben die Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) die zentralen Ergebnisse der ersten deutschen Leitlinie zum Bruxismus zusammengefasst. Über 30 Fachgesellschaften waren an der Erstellung der S3-Leitlinie beteiligt.
„Diese Zusammenfassung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse auf abgesichertem Niveau ist ein Meilenstein und trägt zu mehr Sicherheit beim Umgang mit dem häufigen Phänomen Bruxismus bei“, betonten die Repräsentanten der Fachgesellschaften DGFDT und DGZMK auf der wissenschaftlichen Pressekonferenz.
Die S3-Leitlinie ist zum Download auf der Website der DGZMK eingestellt und der aktuelle Wissensstand steht Interessierten in einer anschaulichen Patienteninformation zum Zähneknirschen kostenfrei zur Verfügung. Die Information klärt über die Diagnose und mögliche Folgen des Bruxismus auf und stellt wissenschaftlich fundierte Therapieansätze vor.
Zähneknirschen als Risikofaktor für Beschwerden
Bruxismus selbst wird nicht als Krankheit angesehen, aber das Zähneknirschen ist ein Risiko für das Entstehen von Beschwerden bzw. Funktionsstörungen an den Zähnen, der Kaumuskulatur oder den Kiefergelenken (craniomandibuläre Dysfunktionen). Durch die Überbelastung der Zähne und durch den Abrieb von Zahnsubstanz werden die Zähne überempfindlich auf Heiß und Kalt, Süß oder Sauer. Die Kaumuskulatur kann auf die wiederholten Aktivitäten mit Muskelbeschwerden reagieren, wobei die Regionen der Wange und der Schläfe am häufigsten betroffen sind. Es sind die weniger starken Muskelanspannungen, die zu schmerzhaften Muskelreaktionen oder zur morgendlicher Muskelsteifigkeit führen.
Quelle: DGZMK, KZVBW
DGZMK - Patienteninformation: Bruxismus: Zähneknirschen und ZähnepressenDie Festzuschüsse der Kassen erhöhen sich durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz zum 1. Oktober für alle Patientinnen und Patienten von derzeit 50 auf dann 60 Prozent - auch unabhängig davon, ob diese ein lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen können oder nicht. Durch die gesetzliche Regelung steigen dann auch die Festzuschüsse, die Versicherte bekommen, die mit ihrem Bonusheft regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen belegen können - von 60 beziehungsweise 65 Prozent auf dann 70 beziehungsweise 75 Prozent.
Quelle: KZBV
Stand: 15.09.2020
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